Trailer für LIS-Jollenkreuzer

  • Liebe Leute,


    mein historischer Eigenbau-Trailer kommt langsam an seine natürliche Altersgrenze. Daher möchte ich einen neuen Trailer-Trööt aufmachen, zumal im bestehenden, älteren Forumsfaden die Fotos futsch sind.


    Werftseitig wird ein Harbeck (450A) angeboten, und ich habe mit Harbeck wirklich gute Erfahrungen gemacht. Ein Kumpel hat einen Brenderup 600 zu verkaufen, passt vom Gewicht, kommt mit aber kurz vor. Gibts Erfahrungen mit Brenderup? Was fahrt Ihr denn so? Was könnt Ihr empfehlen? Hautpsache ist - aus meiner Sicht - das sichere und bequeme slippen ohne Hilfe (neben dem lieben Geld natürlich :mrgreen: ).


    Gruß! Gernot

  • Hallo Gernot,
    ich hatte für meine Lis - Jollen immer einen Tailer von Heinemann, zulässige Gesamtgewicht 450 KG.
    Einzige Problem daran waren, ob wohl ich sie immer gut gepflegt habe, die Radlager da ich beim slippen immer ins Wasser fahren mußte.
    Dann noch die kleinen Reifen, die beim Autobahn fahren gute Umdrehungen machten. Ein Satz Radlager, Simmering , Kronenmutter, Splint und Fett waren immer an Bord.
    Ich würde mir heute nur noch einen Trailer mit großen Reifen zulegen ( 13 - 15 Zoll ) und immer wichtig die Reifen auswuchten lassen.
    Brenderup Anhänger werden meines Wissen heute unter dem Namen Thule angeboten, ebenso gehören Böckmann, Heinemann und Westfalia zusammen.
    Grüße aus Recklinghausen Peter, früher Hollis G - 1098




    Im Leben kommt es drauf an, Hammer oder Amboß zu sein - aber niemals das Material dazwischen! :titter:

  • Bei mir stand jetzt auch ein neuer Trailer an und ich entschied mich für den Harbeck 450, in der Ausstattung ganz nah an den Trailern die Gade auf der Messe zeigte.
    Ich denke die Fam. Gade hat die meiste Erfahrung mit der Lis, warum also nicht von ihrer Erfahrung lernen?


    LG
    Michael

    Segeln ist nichts besonderes, es macht einfach Spaß

  • Nur mal nebenbei:


    Ich wurde vor einem Monat auf dem Weg nach Holland rausgewunken und kontrolliert.
    Allgemeine Kontrolle und die Gewichte der Fahrzeuge + Anhänger sollten überprüft werden.


    Gewicht des Trailers + Boot laut Aussage des Polizisten:
    600kg gesamt:
    - 95kg der Trailer laut Papiere (wie genau sind die Angaben bei Trailern??)
    - 190kg + 30 Kg Schwert Gewicht der Lis laut Hersteller
    - 100kg für 18 kg Motor + 4 kg Anker+ 5 kg Sprit + 10 kg Paddel und Kleinigkeiten, Gepäck und Lebensmittel für 3 Tage, die im Boot verstaut waren
    - 50 kg wegen Meßtoleranz und vielleicht habe ich noch was vergessen
    =
    465kg


    fehlen ca. 135kg


    Dass das Boot mehr wiegt als die Herstellerangaben war mir klar, aber dass ich so "schwer" unterwegs bin wunderte mich doch sehr. Nächste Mal kommen die Sachen im Kofferraum!
    Ich fahre mit leerem Boot in den nächsten Monaten mal zur Waage...


    Wieso ich das erwähne:
    Der Harbeck 450(A) hat eine Nutzlast von 350 kg. Ich würde während der Fahrt keine Sachen im Boot verstauen. Wenn man dann noch das 80 kg Schwert hat, könnte es bald eng werden...

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von Tim ()

  • Moin Tim,


    interessante Geschichte und hilfreiche Warnung, denn wir packen auch immer den ganzen Krams ins Boot. In welchen Land wurdest Du angehalten, in D oder NL? Und wie hoch war schließlich die Rechnung der Ordnungshüter?


    Mein Favorit ist derzeit ein TPV BA 750 mit 530 kg Zuladung (750 kg gesamt), hier gefallen mir - wie bei Harbeck auch - die zwei gut dimensionierten Querträger, an denen man die Auflagen und das ganze Slip-Unterstützungsgedöns befestigen kann, und die Aufnahme der Lichtleiste in die Längsträger; bei TPV steht oben nichts über.


    Gruß! Gernot

  • Tolle Wurst :shock: ,


    zeig mir mal eine Wander-Lis die nicht bis unter das Dach beladen ist.
    Ich habe auch einen Harbeck 450A. Mit noch ein wenig Gedöne am Trailer dran.
    Wie auch wieder gesehen auf der letzten Wanderfahrt war das Schiff ganz schön schwer :P .


    Ich bin der Meinung, dass der 450A rein zulassungstechnisch ein wenig klein bemessen sein kann für Wander-Lissen.


    Mich würde mal interessieren, ob man den Trailer noch ein wenig auflasten kann. Denn rein technisch ist der noch nicht an der Grenze.
    Nur eben die Ordnungshüter halten sich, was auch richtig ist, an die Daten aus den Papieren.
    Ich habe aber auch bereits damit begonnen bei Überlandfahrt mehr und mehr ins Auto zu laden.


    Gruß Udo

    Wer nicht auf Sand bauen will, nimmt einfach die Steine die man ihm in den Weg legt. :versteck:


  • Hallo Leute,
    ihr habt doch an euren Trailern alle ein grünes Kennzeichen. Dadurch sind sie Steuer- und Versicherungsfrei.
    In denn Papieren steht das sie nur zum Transport von Sportgeräten ( in diesem Fall Boote ) benutzt werden dürfen.
    In diesen Booten dürfen sich nur Gegenstände befinden die zum Boot gehören, Westen, Anker, Paddel usw..
    Ich wurde einmal bei einer Kontrolle im Kölner Raum von einem bewaffneten Schülerlotsen :o ( Polizist ) darauf hingewiesen.
    Bei einem Schwarzen Kennzeichen dürft ihr laden was ihr wollt. Nachteil Steuern und Versicherungspflicht. :(
    Der Unterschied bei den meisten Trailern, ob 250,350 oder 450 KG ist doch nur eine andere Achse, Aufbauten sind meist baugleich.
    Das Eigengewicht des Trailers bezieht sich nur auf den Trailer, also ohne Stützen, Winde mit Windenstand,Rollen usw.
    Ich persönlich würde mir heute für die Lis einen größeren Trailer kaufen, mit mindestens 13 Zoll Bereifung.


    Gruß Peter, früher Hollis G - 1098


    Versuchungen sollte man nachgeben, wer weiß ob sie wiederkommen.........

  • Ich habe mein Boot seinerzeit auf einem Wolfangel-Trailer Baujahr 1978 gekauft. Hätte auch jeder andere sein können.


    Das vollverzinkte Fahrgestell dieser Art simpler Trailer ist generell nahezu unverwüstlich. Dank Normierung sind Ersatzteile auch bei - wie in diesem Fall - untergegangenen Firmen erhältlich. Das Arrangement an Aufbau-Auflagen, - einfädelnde V-Rollen, Längsstützen, Bug-V - ist zweckmäßig, einfach und funktioniert auch bei Querstrom oder Seitenwind. Auch hier gilt die Lebensweisheit: Nur das Einfache hat Erfolg. (Das tut meiner Bewunderung für Tüftler-Genies keinen Abbruch.)


    Die Zugkugel-Kupplung soll zum nächsten TÜV ersetzt werden, - nach 34 Jahren, und finanziell nicht die Welt.
    Die "kleinen Räder"...: Ich habe 10" Räder drauf; - es mag andere Gründe geben, größere Räder zu nehmen, aber in Schlaglöcher bin ich mit meinem Boot am Haken noch nie hineingeknallt... Auch der größere Trailer für unser früheres 8m-Wikingerboot hatte 10" Räder, tausende von Km ohne jede Auffälligkeit, geschweige denn Probleme, selbst nicht auf färöischen Neben-"Straßen". (Und auf meiner Vespa bin ich auf 10" auch durch Europa gekommen, zu zweit mit Gepäck.) Die Radlager behalte ich im Auge, (würde ich auch bei größeren machen, - auch "wasserdichte" versagen gelegentlich), bislang völlig unauffällig; und wenn doch mal: es sind gängige Industrielager, also nichts Aufregendes.
    Wirklich bedenklich gewesen waren die zwar nicht abgefahrenen, aber alt und rissig gewordenen Reifen, sonst nichts.
    Ich glaube auch, ich muß mit meinen kleinen Rädern nicht so weit ins Wasser fahren beim Slippen...


    Das einzige, was mir mißfällt, ist, daß ich die Kennzeichen/Beleuchtungs-Schiene nicht bis über das Bootsende herausziehen kann. Die Einsteckrohre schwingen in Bodenwellen dennoch so sehr durch, daß das Nummernschild gelegentlich den Bootsrumpf berührt. Das Aluminiumschild ist zwar schwächer als des GfK, - aber trotzdem unschön.


    Selbstverständlich habe ich das kostenfreie grüne Nummernschild.
    Ich betreibe Sport, das ist steuerbegünstigt. Und das ist gut so.
    Alles was im Boot verladen ist, entspricht dem Verwendungszweck als Sportboot, mit dem auch Wanderfahrten durchgeführt werden. Was fiele denn z.B. nicht darunter? Oder transportiert jemand Zementsäcke mit der Lis? Außenborder, Anker u.ä. verlade ich unabhängig davon eh im Kfz, weil ich nicht möchte, daß das in meinem Lüntje rumhüpft.
    Bei anderen Anhängern mit grüner Nummer wie z.B. Pferde-Transportern, stellt sich die Frage möglicherweise anders, weil die ja prima für auch für andere Transporte geeignet wären.


    Wenn ich es richtig sehe, besteht zwischen grünem und schwarzem Schild lediglich ein technischer Unterschied in der Versicherung: mit dem grünen ist der Trailer zusammen mit dem Zugfahrzeug versichert, also angekuppelt; mit dem schwarzen auch solo. Abgekuppelt ist der "grüne" aber in der privaten Haftpflichtversicherung inbegriffen. Die umfaßt viel mehr als man gemeinhin denkt, - z.B. auch die Versicherung für meine Signalpistole...

    Kim AR "Lüntje"

    "Mit kleinen Booten kommt man woanders hin."

    ___________________________________________________

    Mein Avatar zeigt übrigens die Seeschiffsflagge des Königreich Hannover
    bis zum Überfall durch die Preußen 1866

  • Lieber George, liebe Seglerinnen und Segler,


    könntet Ihr Bilder von Euren Trailern einstellen, wenn Ihr welche habt? Ich finde genau die Sliphilfen-Arrangements interessant, die George beschreibt: Mit welchen Rollen fädelt man die Jolle gut ein, wie kriegt man sie schließlich bis ins Bug-"V", und wie stützt man sie sicher ab? Bei meinem alten Trailer ist das nicht optimal gelöst - es drohen immer tiefe Schrammen, schon bei Stillwasser und Flaute.


    Gruß! Gernot

  • Gerne :)



    Wolfangel-Trailer von 1978


    Das ist alles:


    Die V-förmig greifenden Rollen führen den Bug sicher und heben dann den Rumpf.
    Wichtig ist, daß die Last nicht frühzeitig auf die Längsstützen verlagert wird, sonst nützen die Rollen nichts mehr und das Boot wird mit Windenkraft "geschleift".
    Um das Boot also mit "hohem Bug" auf den Trailer zu bekommen, wird das Windenseil also nicht an der Lochplatte an der Decks-Spitze, sondern tiefer an der Schleppöse am Steven angebracht.


    Umgekehrt: Wenn beim Wassern der Bug entlastet wird, rollt das Boot von alleine in sein Element.


    Ich nehme an, daß dieser Trailer damals zum Boot gehörte. Er wird - wie gesagt - nicht mehr gebaut. Aber das Prinzip ist o.k., besonders auch die Anhängelast für meinen ärmlichen Golf. (Was natürlich eine Selbsttäuschung ist: mit einem etwas größeren, aber dafür gebremsten Trailer, dürfte ich offiziell 100 km/h fahren, mit einem ungebremsten bin ich aufgrund der Gewichtsformel mit meinem Golf zu offiziell Tempo 80km/h verurteilt.)


    Es fehlt der Auflageschutz für das entlastete Ballastschwert.

    Kim AR "Lüntje"

    "Mit kleinen Booten kommt man woanders hin."

    ___________________________________________________

    Mein Avatar zeigt übrigens die Seeschiffsflagge des Königreich Hannover
    bis zum Überfall durch die Preußen 1866

  • Moin Leute,
    George schreib das der Unterschied zwischen grünen und schwarzen Kennzeichen darin besteht,dass es nur ein technischer Unterschied in der Versicherung sei.
    Das der Trailer mit einem grünen Kennzeichen im angekuppelten Zustand mit dem Zugfahrzeug versichert ist, mit dem schwarzen auch solo, stimmt ja schon.
    Nur wenn ich ein schwarzes Nummernschild habe, kann ich auf meinem Trailer außer Booten z.B. Langholz, Rohre usw. transpotieren. Der Trailer wird dann als ganz normaler Anhänger angesehen. also darf ich dann auch in meinem Boot Gegenstände, die nichts mit dem Wassersport in Verbindung stehen, transpotiern z.b. Zelt,Campingausrüstung usw. Bei Pferdeanhängern mit grüner Nummer dürfen auch nur Pferde transpotiert werden,
    mit schwarzer Nummer kann ich auch Zementsäcke transpotieren.


    Gruß Peter, früher Hollis G - 1098

  • Danke, Peter, - wir stimmen im Grunde voll überein und manchmal hilft die Zuspitzung am besten, die verschachtelten Rechts-Strukturen zu vermitteln.


    In einem Punkt würde ich Deinem "Schülerlotsen" trotz Bewaffnung allerdings widersprechen: m.E. gehört die Camping-Ausrüstung selbstverständlich zu unserem Sport, - ohne Schlaf-, Küchen- und gelegentlich auch Zelt-Ausrüstung ist Fahrten-Segeln gar nicht denkbar, und dafür würde ich gelassen jedem Verfahren entgegensehen.
    Meines Wissens hat es über solche Fragen allerdings nie rechtliche Auseinandersetzungen gegeben, wieso auch, wer sollte dem widersprechen wollen? Oder ist Dir irgendwo ein Urteil über den Weg gelaufen? :shock:


    Anzeigen und Verfahren die Menge hat es wegen des berühmten "grünen" Pferdetransporters gegeben, der etwa für Möbeltransporte beim Umzug eingesetzt worden ist. Gott erhalte uns die aufmerksamen Nachbarn... :mrgreen:
    Aber die Rechtslage ist in solchen Fällen selbstverständlich evident.


    Am Ende gilt wie so oft: für sich und seine jeweilige Situation ist der beste Spezialist immer nur jeder selbst. Ich will niemand das schwarze Schild ausreden, aber eben auch niemand mit grünem verunsichern.
    Ich hatte mal in einem anderen Beitrag versucht, die geltenden Bestimmungen für "Scheine für die Lis" aufzuschreiben. Vielleicht können wir die Bestimmungen für unsere Bootsanhänger einmal gemeinsam für die KV zusammentragen? An mir waren z.B. die aktuellen Bestimmungen zur Zulassung für "Tempo 100" dummerweise vorbeigelaufen...

    Kim AR "Lüntje"

    "Mit kleinen Booten kommt man woanders hin."

    ___________________________________________________

    Mein Avatar zeigt übrigens die Seeschiffsflagge des Königreich Hannover
    bis zum Überfall durch die Preußen 1866

  • Moin, Moin,
    auf Georges Vorschlag zum Thema 100 KM/h Zulassung möchte ich einmal etwas dazu tun.


    Die Voraussetzung für die Zulässigkeit von Tempo 100 für KFZ-Anhänger-Kombinationen auf Autobahnen wurden an die technischen Entwicklungen der Fahrzeuge angepasst. Folgende wesentliche Änderung gibt es.
    ° Die Bindung an ein bestimmtes Zugfahrzeug ist entfallen.
    ° Am Zugfahrzeug muss keine Tempo 100 Plakette mehr angebracht sein.
    Die einzuhaltenden Massenverhältnisse zwischen Zugfahrzeug wurden für bestimmte Kombinationen erhöht.
    Die neue Regelung: Ab sofort dürfen sie mit ihren KFZ- Anhänger auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen 100 Km/h schnell fahren, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
    1. Ihr Zugfahrzeug hat ein Anti-Blockier-System ( ABS / ABV ) und ist entweder beschrieben als: PKW, Kraftomnibus bis 3,5 T Gesamtgewicht und Tempo 100 Genehmigung oder anderes mehrspuriges Kraftfahrzeug mit maximal 3,5 t Gesamtgewicht.
    2. Ihr Anhänger ist fü eine Höchstgeschwindigkeit von 100 Km/h geeignet: wird so beladen, dass die maximale zulässige Stützlast der Kombination annähernd erreicht wird.
    Dabei ist zubeachten, dass weder die zulässige Stützlast des Zugfahrzeuges noch die des Anhängers überschritten wird.
    Grund: Durch eine hohe Stützlast verbessern sie das Fahrverhalten ihrer Kombination deutlich.
    3. Die Anhängerbereifung: Ist nicht älter als 6 Jahre und weist mindestens den Geschwindigkeitsindex - L - ( 120 Km/h ) auf und nimmt keinen Tragfähigkeitszuschlag für den Anhängerbetrieb in Anspruch.
    4. Das Massenverhältnis der Zugkombination: Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ( zG Anh ) darf folgenden Wert nicht überschreiten:
    zG Anh = X x m Zugfz leer
    mit m Zugfz leer = Leermasse des Zugfahrzeugs
    Für X gelten in Abhängigkeit von der technischen Ausstattung der Kombination folgende Werte:
    Technische Ausrüstung des Anhängers: ohne hydraulische Stoßdämpfer 0,3
    mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern: Wohnwagen 0,8 bzw. 1,0*
    andere Anhänger mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern: 1,1 bzw. 1,2 *
    die mit * versehenden Werte dürfen in Anspruch genommen werden wenn der Anhänger mit: einer Stabilisierungseinrichtung für Zentralachsanhänger ( Schlingerkupplung ) ausgerüstet ist, für die der Nachweise derEinhaltung der ISO 11555-1 vorliegt oder mit einem Bauteil bzw. einer selbständigen technischen Einheit ausgestattet ist, bei der durch eine ABE oder Teilgutachten nachgewiesen ist, dass der Betrieb einer Kombination bis 120 Km/h verbessert wird.
    Das Zugfahrzeug ein spezielles fahrdynamisches Stabilitätssytem für den Anhängerbetrieb hat, für das eine Herstellerbestätigung über die Verbesserung der Fahreigenschaften des Gespanns bis 120 Km/h vorliegt.
    In jedem Fall darf die zulässige Gesamtmasse nicht größer sein als die zulässige Gesamtmasse und die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs.
    Auf Landstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften gilt für PKW mit Anhänger und LKW bis 3,5 t Gesamtgewicht mit Anhänger nach wie vor Tempo 80.Für Wohnmobile mit Anhänger, gilt 60 Km/h.


    War eine schwere Geburt, aber schöne Grüße aus dem Pott, Peter früher Hollis G - 1098

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von Hollis ()

  • @Gernot
    Die Kontrolle war in Holland.
    Ich habe ein Dimko mit 650 kg Nutzlast. Allerdings darf mein Auto ungebremst nur 550kg ziehen.
    Ich musste keine Strafe bezahlen, laut dem Polizisten sind die 50kg wohl noch gerade so ok.....wegen Toleranz und der nicht genauen Waage


    lg,
    Tim

  • "Hollis" schrieb:

    Die Voraussetzung für die Zulässigkeit von Tempo 100 für KFZ-Anhänger-Kombinationen auf Autobahnen...


    Der praktische Weg mit meinem älteren Trailer wäre also nun der Weg zum TÜV/zur DEKRA, um die 100km/h-Fähigkeit bescheinigen zu lassen (bei neuen ist das schon von Haus aus vermerkt); dann zur Zulassungsstelle, um das in den Schein eintragen zu lassen. Dazu gibt's dann einen amtlich gesiegelten 100km-Aufkleber für den Hänger, - und wenn der draufgeklebt ist, darf Tempo 100 auf Autobahnen gefahren werden. Mit jedem beliebigen passenden Zugfahrzeug.
    Ich kann mir das sparen...


    Um solche Themen kümmert man sich ja nur, wenn sie einem auf die Nase gedrückt werden, oder wenn man sie etwa von seinem Wohnwagen-Gespann kennt. An mir war es völlig vorbeigelaufen: Ich hatte mir einen älteren, soliden Golf-Diesel als billiges Zugfahrzeug besorgt (wir kommen sonst auch ohne Auto gut aus), mangels Kenntnis ohne ABS, obwohl es auch solche gegeben hätte.


    Die "100km/h" Regelung kommt also für mich eh nicht in Frage; aber mal durchgespielt als ob doch:


    Der Golf hat 974 kg Leergewicht eingetragen, mein ungebremster Anhänger dürfte also mit Faktor 0,3, so wie Peter das beschrieben hat, ganze 324 und 2/3 kg auf die Waage bringen. Mit anderen Worten: Ich kann es vergessen.


    Mit einem gebremsten und hydraulisch gefederten Anhänger gälte Faktor 1,1, das wären dann 1.072 Kg. Wenn die technisch zulässige Anhängelast (gebremst) nicht eh im Schein auf 850 kg limitiert wäre. Aber immerhin. Das machte dann Sinn.


    Was wären die Folgen, wenn ich jetzt trotzdem mit Tempo 100 auf der Autobahn geblitzt würde?
    Nach dem Bußgeld-Rechner drohen 70€ Bußgeld, 1 Punkt plus 23,50€ Verwaltungsgebühren (ohne Gewähr). Im Falle eines Unfalls hätte ich die A...-Karte.

    Kim AR "Lüntje"

    "Mit kleinen Booten kommt man woanders hin."

    ___________________________________________________

    Mein Avatar zeigt übrigens die Seeschiffsflagge des Königreich Hannover
    bis zum Überfall durch die Preußen 1866

  • Ich muß in einem Punkt zurück-rudern:
    Ich hatte oben angegeben, daß der - abgekoppelte(!) -Sportbootanhänger mit grünem Nummernschild in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert sei.


    Von 'meiner' Haftpflichtversicherung ("Generali") erhalte ich jedoch soeben die Auskunft, daß dies nicht zuträfe. Per telefonischer Nachfrage ließ sich dies nicht klären, die freundliche Fachabteilung hatte zwar die diesbezügliche Korrespondenz vorliegen, kannte sich aber nicht mit KFz-Anhängern aus, - der zu Rate gezogene ebenfalls freundliche KFz-Fachmann kannte sich nicht mit der Hausrats-Versicherung aus...


    Das wird also wohl eine längere Geschichte werden.


    Ich hatte die Information aus entsprechenden Diskussionen in Segler-Foren gezogen gehabt, hoffe auch, daß sie sich bei entsprechendem Nachbohren am Ende doch als zutreffend erweist, - muß jetzt aber erst einmal ein dickes Fragezeichen machen.

    Kim AR "Lüntje"

    "Mit kleinen Booten kommt man woanders hin."

    ___________________________________________________

    Mein Avatar zeigt übrigens die Seeschiffsflagge des Königreich Hannover
    bis zum Überfall durch die Preußen 1866

  • Nabend allerseits,


    auf dem Rücktransport der frisch restaurierten "Admiral Benbow" (Bericht über's Refit folgt) hat mich kurz hinter dem Grenzübergang Pomellen das zweite Radlager des altersschwachen Trailers verlassen. Rad heißgelaufen, Reifen geplatzt, nach Prenzlau abgeschleppt (Schutzbrief sei Dank!).


    Mein alter Trailer: "Eigenbau Grimm", BJ 1984, wurde dort feierlich für tot erklärt: "Ist der Rosthaufen hier ein Hafentrailer oder was!?". Jedenfalls bin ich nun stolzer Inhaber eines neuen TPV BA 750 - beim Optimieren desselben werde ich dann und wann auf diesen Thread zurückkommen.


    Gruß, Gernot

  • Hallole,


    weil es besonders für Leute, die mit einem ungebremsten Trailer 100km/h fahren wollen interessant sein könnte. Habe meinen Trailer mit LIS JK mal auf die Agrarwaage für eine Wiegebescheinigung geschoben:


    Trailer Brenderup 600 mit Windenstand, Stützrad und 2 zusätzlichen Langauflagen
    LIS JK mit Polstern, Segeln, Motor Suzuki DF 2.5 (=Wandersegelfertig) aber ohne Gepäck/Verpflegung:


    ~430kg


    Waage geht auf 5kg genau.

    Bootsblog und Refit Log LIS Jollenkreuzer G1240 (Archiv)