Hallo Lis - Segler,
ein Thema, dass mich schon länger bewegt ist die aus meiner Sicht schon lange nicht mehr zutreffende Einordnung unserer Lis (hier speziell Family und 6.0) in die Auslegungskategorie D! Ich habe den Auszug aus der betreffenden EG Richtlinie unten angehängt, wonach die Lis nur bis Windstärke 4 und max. Wellenhöhe bis 0,3m und dann nur in "Kleinstgewässern" zugelassen ist.
Unabhängig davon, dass eine höhere Kategorie unbedingt auch im Interesse der Werft selbst liegen sollte, ist die bisherige Einordnung m.E. auch nicht mehr zutreffend. Das Schiff lässt sich ohne Probleme mit bis zu 6 Windstärken segeln und gut halten und nimmt auch Wellenhöhen bis 2m noch gut mit. Das Schiff ist (wenn die Bauvorschriften eingehalten werden!) unsinkbar, sodass auch vor diesem Hintergrund kein Grund zu sehen ist, hier nicht die Kategorie "C" bescheinigt zu bekommen.
Interessant ist natürlich, welche Konsequenzen für den Nutzer aus der Einordnung folgen! Kommt es nämlich zu einem Unfall in einem Bereich, für den das Schiff nicht zugelassen ist, haftet der Schiffsführer ohne wenn und aber! Somit würde sich der Einsatzbereich für unsere Lis unberechtigterweise doch sehr einschränken.
Von daher bin ich der Ansicht, dass sich die Werft umgehend darum kümmern sollte, bei der entsprechenden Zulassungsstelle eine neue Einstufung zu beantragen! Mitbewerberboote werden schon lange mit der Kategorie "C" gehandelt, sodass unsere Lis auf der Kategorie eines besseren Bade- oder Paddelbootes ein ein nicht gerechtfertigtes Dasein fristet.
Ich bitte die Lis-Segler auf die Werft einzuwirken, um eine Änderung zu bewirken!
Mast und Schotbruch
Harald